Angeln
Durch das am 4. März 2015 in Kraft getretene Seefischereigesetz (Gesetzblatt vom BEMERKUNG: bis zur Veröffentlichung der Verordnung vom Minister für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, die die endgültigen Gebührensätze festlegt, gilt folgende Gebührensatzung: 1. für die Dauer einer Woche - 7 PLN Die Zahlung der Gebühr erfolgt in der Bank, an der Post oder über das Internet auf das folgende Konto: Empfänger: Okręgowy Inspektorat Rybołóstwa Morskiego w Szczecinie und wird mit einem Einzahlungsbeleg bestätigt. Bemerkung: der Erlaubnisschein gilt ab dem Moment der Einzahlung. Die Frist läuft nach einer Woche, nach einem Monat oder nach einem Jahr ab, gezählt wird ab dem Einzahlugsdatum, bestätigt durch den Poststempel, Bankstempel, oder den Computerausdruck der Onlineüberweisung. Die Gebühren für Zeiträume, die anders als im Gesetz sind, gelten als ungültig. Bei der Einzahlung sind unbedingt im Feld Zahlungszweck ("tytuł wpłaty") folgende Saten anzugeben: vollständiger Vorname, Name und Anschrift der Person, die die Freizeitfischerei ausübt mit dem Vermerk: "opłata na wykonywanie rybołóstwa rekreacyjnego" (Gebühr für die Ausübung der Freizeitfischerei" und ausgewählte Dauer des Fanges (Woche, Monat, 12 Monate).
|
||
ANGEL-LÄDEN Sklep Wędkarski Lin |
ul. Wybrzeże Władysława IV 20a Tel.: 0048 91 321 25 19 |
|
Angelgeschäft |
ul. Grunwaldzka 54 E-Mail: mandzurek@wp.pl |
|
Angelgeschäft |
ul. Sosnowa 5a Tel.: 0048 91 321 63 13 |